Die digitale Barrierefreiheit wird immer wichtiger. Seit Jahren beschäftigt sich die digitale Welt mit der Barrierefreiheit, um Menschen mit irreversibler oder vorübergehender Behinderung barrierefreie Möglichkeiten im Internet bieten zu können. In den vergangenen Jahren haben sich die Normen stark verändert und mehr an den Bedürfnissen von den Nutzern orientiert.
Websites und Apps, die digital zugänglich sind, können von allen Nutzern unabhängig von ihren Einschränkungen verwendet werden. Wenn alle Menschen sehen, verstehen, navigieren und mit digitalen Lösungen interagieren können, spricht man von digitaler Barrierefreiheit.
Eine aktuelle Studie des Web AIM Million Report (2022) zeigt, dass bei 96,8 % der Homepages WCAG2-Mängel (Web Content Accessibility) festgestellt wurden. Aber was lassen sich diese Unternehmen entgehen?
Laut der Accenture-Studie “Getting to Equal: the Disability Inclusion Advantage” erzielen Unternehmen mit einem hohen Disability Equality Index einen 28-mal höheren Umsatz, einen 2-mal höheren Reingewinn und eine 30-mal höhere wirtschaftliche Gewinnspanne als ihre Wettbewerber.
Die Barrierefreiheit ist außerdem aus ethischen Gründen enorm wichtig. Es sind mehrere Benefits damit verbunden:
Abgesehen von den finanziellen Aspekten ist die Förderung von Inklusion und sozialer Gerechtigkeit gut für das Image des Unternehmens und bleibt bei den Nutzern nicht unbemerkt.
Eine gute Vorbereitung auf den BITV-Test für das Webangebot ist die Selbsteinschätzung. Mithilfe der Selbstbewertung kann jedes Unternehmen sich ein Überblick verschaffen, welche Kriterien zu erfüllen sind. Des Weiteren stehen auch mehrere Hilfstools zur Verfügung, die auf der BIK Seite aufgelistet worden sind. Sowohl die Selbstbewertung als auch der eigentliche Test beinhaltet 98 BITV-Prüfschritte, die Anforderung der EN 301 549 entsprechen. Eine Beratung bezüglich Erstellung und Durchführung von automatisierten Tests kann entsprechend angefragt werden. Eine Beratung hinsichtlich Usability und Accessibility kann sowohl nach als auch während der Entwicklung der Webseiten stattfinden. Dabei wird sowohl die Barrierefreiheit anhand der Anforderung der EN 301 549 überprüft als auch die auf die Ergonomie der Mensch-System-Interaktion geachtet. Konzepte der Nutzung, Bedienbarkeit, Zufriedenheit anhand der DIN EN ISO 9241 können von Experten neu konzipiert und geprüft werden.
Genauso wie die Webseiten können auch mobile Oberflächen anhand der Prüfkriterien überprüft werden. Es empfiehlt sich alle die Kriterien der aktuellen BITV-Schritte durchzuführen und bereits während der Entwicklung direkt auf die Barrierefreiheit zu achten.
Am 17. April 2019 wurde eine neue Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, bekannt als Richtlinie 2019/882, unterzeichnet. Das bedeutet: alle Webseiten und Apps, die den öffentlichen Behörden angehören, sollten nach § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG barrierefrei sein.
Ziel dieses neuen Gesetzes ist es, den Handel mit barrierefreien Produkten und Dienstleistungen innerhalb der EU zu standardisieren sowie die Qualität und Zugänglichkeit von Produkten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es werden Normen für die Barrierefreiheit in einigen Bereichen in unterschiedlichen Sektoren vorgeschrieben und die EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich, diese Anforderungen gesetzlich zu regeln.
Die Grundregeln der Barrierefreiheit basieren auf vier Säulen: Wahrnehmung, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Die auf der Benutzeroberfläche enthaltenen Informationen und Bestandteile müssen für die Anwenderinnen und Anwender wahrnehmbar sein. Auch unter kritischen Umständen (ohne CSS und ohne Bilder) sollte die Benutzeroberfläche wiedererkennbar und wahrnehmbar sein.
Das bedeutet:
Optimale Lösung für Wahrnehmung:
Für eine optimale Lösung der wahrnehmbaren Benutzeroberfläche wird ein sowohl visuelles und auditives Konzept der Oberfläche entwickelt und mithilfe der BITV-TEST evaluiert.
Die Anwenderinnen und Anwender sollten die Bestandteile der Benutzeroberfläche ohne Maus bedienen können.
Optimale Lösung für Bedienbarkeit:
Durch eine detaillierte Evaluierung der bestehenden Seite oder eine neue Konzeption der geplanten Seite, werden alle nötigen Punkte beachtet, die zu einem optimalen Bedienkonzept führen.
Die Bestandteile und Informationen der Benutzeroberfläche müssen so gestaltet werden, dass sie von den Anwenderinnen und Anwendern verstanden werden können.
Optimale Lösung für Verständlichkeit:
Eine optimale Lösung wird durch ein Benutzerkonzept der leichten Sprache und eines passenden Hilfsangebots für die Nutzerin und den Nutzer erreicht. Es wird genauso ein ausführliches Verständlichkeitskonzept im Zusammenhang mit den Zielen der Kundin oder des Kunden erstellt und der Content grundsätzlich überarbeitet. Die Verständlichkeit wird mithilfe der BITV Liste überprüft und nachgebessert.
Die inhaltlichen Informationen müssen robust und strukturiert für die Anwenderinnen und Anwender sein.
Optimale Lösung für Robustheit:
Eine stabile Benutzeroberfläche und technische Support-Angebote für die Nutzerin oder den Nutzer dienen als eine Grundlage für die Säule Robustheit. Die Robustheit der Oberfläche wird mithilfe der BITV Liste überprüft und bei Bedarf nachgebessert.
Die neue Verordnung – Richtlinie 2019/882 und die zunehmende Aufmerksamkeit von Nutzern führt dazu, dass digitale Barrierefreiheit immer wichtiger wird. Websites und Apps, die von allen Menschen verstanden, gesehen und navigierbar sind, unabhängig von irreversiblen oder vorübergehenden Einschränkungen, sind die neue Zukunft der digitalen Welt. Unsere Experten für „digitale Barrierefreiheit“ unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Umsetzung.
Es gibt viele Hürden bezüglich der Barrierefreiheit. Wir helfen Ihnen gerne, potenzielle Schwachstellen Ihrer Webanwendung zu finden und zu füllen.
Wir prüfen Ihre Webanwendung anhand der BITV-Prüfschritte und geben Ihnen sofort unsere Einschätzung weiter. Die weiteren Optimierungsschritte werden wir mit Ihnen gemeinsam durchgehen:
Unsere Experten für „digitale Barrierefreiheit“ unterstützen Sie von der ersten Beratung bis zur Umsetzung.